Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung
Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 14:30
Seit Februar dieses Jahres - Übergangsfrist bis Dezember 2017 - müssen in bestimmten Räumlichkeiten sog. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in elektrischen Endverbraucherleitungen im Unterverteiler verbaut werden.
Zitat Wikipedia:
"In Deutschland sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung durch die aktualisierte DIN VDE 0100-420 seit Februar 2016 für verschiedene Raumnutzungen in Neubauten gefordert; es besteht eine Übergangsfrist bis 18. Dezember 2017.[4] Dies betrifft Endstromkreise mit Betriebsströmen bis zu 16 A, wenn diese Schlaf- oder Aufenthaltsräume in Heimen, Kindertageseinrichtungen oder barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2 versorgen. Gleiches gilt für Räume/Orte mit besonderem Brandrisiko (feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte mit brennbaren Baustoffen sowie Räume/Orte mit Gefährdung von unersetzbaren Gütern. Der Einsatz für alle übrigen Endstromkreise mit Betriebsströmen kleiner gleich 16 A wird empfohlen."
Eine Holzwerkstatt dürfte unter die Regelung fallen. Hat jemand Kenntnis, ob das auch für Altbestände gilt oder nur für Neubauten? Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben.
Gruss
Rolf