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Berufsgenossenschaft...

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 09:01
von Bernhard Schöner

Hallo Holzprofis,

ab wann sollte sich die BG für einen Betrieb interessiern? Zum konkreten Fall, ich bin Profi-Modellbauer in einem Architekturbüro mit "gut ausgerüsteter" Werkstatt und so manches liegt im Argen... Seit fast 15 Jahren hat uns noch nie jemand "geprüft", ist das ok?

Danke für Eure Antworten,

Bernhard


Re: Berufsgenossenschaft...

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 11:09
von Jakob Sonntag

Hallo Bernhard
Soweit ich weiß interessiert sich die BG nur für Dich, wenn Du Arbeitnehmer beschäftigst. Als "Alleinunterhalter" zahlt man keine Beiträge, also auch keine Kontrolle. Wie das mit Kontrollen aussieht wenn man Angestellte hat weiß ich nicht. Infolge von Geldmangel wird da wohl nicht mehr viel passieren.
Sobald jedoch ein Unfall passiert für dessen Folgen die BG in irgendeiner Weise aufkommen muß oder soll, bekommst Du auf jeden Fall Ärger, da Du verpflichtet bist die Vorschriften der BG einzuhalten.

Grüße, Jakob Sonntag


Nachtrag

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 17:54
von Jakob Sonntag

Hallo Bernhard
Ich nochmal. Damit kein falscher Eindruck entsteht noch ein kurzer Nachtrag.
Die Vorschriften der BG sind auch für die von mir so genannten "Alleinunterhalter", wenn man sie beachtet, eine gute Vorsorge gegen mögliche Unfälle bzw. Langzeitschäden durch Stäube, Dämpfe etc.. Die Vorschriften gibt es schließlich nicht ohne Grund. Die eigenen Gesundheit sollte einem schon etwas (Geld) wert sein. Schwierig wird es natürlich wenn alte Maschinen vorhanden sind, die sich nur mit großem Aufwand oder auch gar nicht Nachrüsten lassen. Im Zweifelsfall kann man sich auch an die zuständige BG wenden und mit den BG-Mitarbeitern gemeinsam Lösungen suchen. Ist auf jeden Fall besser als eine unangemeldete Kontrolle (so sie denn stattfindet) mit anschließendem Bußgeld etc.pp..

Grüße, Jakob Sonntag


Re: Nachtrag

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 23:19
von Markus Lindner

Natürlich kann auch jeder "Alleinunterhalter" freiwillig Mitglied in der für ihn zuständigen BG werden, der Mitgliedsbeitrag ist in Abhängigkeit von der gewählten Invaliditätsrente relativ gering, gemessen z.B. an den Aufwendungen zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Wobei die Maßnahmen zur Heilbehandlung und Rehabilitation der BGen denen der GKV deutlich überlegen sind.
Ob man sich als Hobby-Holzwerker auch bei der BG versichern kann, ist mir nicht genau bekannt, Häuslebauer und ihre Mithelfer z.B. können sich wohl meines Wissens nach bei der Bau-BG versichern.

Nichtsdestotrotz sollten die Vorschriften der BGen auch in der Hobbywerkstatt selbstverständliche Grundlage für sicheres Arbeiten sein, sie wurden für den gewerblichen Bereich schließlich nicht aus Jux und Dollerei erlassen.


Re: Nachtrag

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 23:29
von Jakob Sonntag

Mithelfer beim Häuslebauen müssen bei der Bau-BG angemeldet werden und es müssen auch Beiträge für sie bezahlt werden.

Grüße, Jakob Sonntag


Re: Nachtrag

Verfasst: Di 18. Mai 2004, 23:35
von Markus Lindner

Genau, aber man kann sich dort auch wohl selber auch mitversichern.