Nächstes Kapitel / Überraschung
Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 23:52
[In Antwort auf #60093]
So. Nachdem ich meinem Bandsägenverkäufer die Sache mit den Betriebsarten auseinandergesetzt habe, kommt die nächste Überraschung. Er hat mich angerufen und mir eine halbe Stunde lang erklärt, daß es bei den Zahlen, die einen Motor charakterisieren, keine gesetzliche Regelung gebe, was ein Hersteller anzugeben hat. In meinem Fall sei alles, was ich über Betriebsarten und maximale Leistung meines 1,1-kW-Motors herausgefunden habe, zwar korrekt - aber die 2,2 kW bezögen sich auf die Aufnahmeleistung, nicht die Abgabeleistung des Motors. Anscheinend ist es nicht nur nicht verboten, einen Motor so zu kennzeichnen, sondern sogar die Regel, was nichtprofessionelle Maschinen angeht. Der Verkäufer argumentierte, daß nur schwere Profimaschinen die Abgabeleistung nennen, aber bei einer "kleinen Säge wie der meinen" die Hersteller gern mit größeren Zahlen angeben. Das sei gesetzlich nicht geregelt, und entsprechend unvorhersehbar sei dann die Wirklichkeit.
Das ist ein ziemlich gerissener Schachzug, da mein Verkäufer die "falsche" Angabe der 2,2 kW uminterpretiert, sie somit als richtig ausgeben kann und ansonsten die Unwägbarkeit der verschiedenen Herangehensweisen der Hersteller in den Vordergrund stellt. Das mag sogar stimmen; es gibt ja viele verquere Zustände, die der Vereinheitlichung bedürften. In diesem Fall kann man es ihm noch nicht einmal zum Vorwurf machen. Ein weiteres Argument war, daß er seit etwa 20 Jahren diese Sägen verkauft, sie schon immer den gleichen Motor hatten und er längst in Teufels Küche gelandet wäre, wenn man die 2,2 kW rechtlich anfechten könne. Auch das ist wahrscheinlich. In der Tat hatte ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, daß ich der erste bin, der sich an dem Unterschied der Motorleistung stört.
Seine Vermutung, daß der Motor an einem stumpfen Sägeblatt zugrunde gegangen sein könnte, liegt allerdings daneben. Ich bin zwar kein Experte, weiß aber, ob das Blatt noch sägen kann oder gar verharzt ist. Daran lag es bestimmt nicht, daß ich jetzt ohne Säge dastehe.
Ich habe trotz allem das Gefühl, hereingelegt worden zu sein oder zu werden. Es dürfte auch schwer zu beweisen sein, ob mein Motor an Falschbehandlung (Überlastung meinerseits) oder einer (von Anfang an) defekten Spule geschmolzen ist. Daher kann ich die Gewährleistung nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen, weil nach sechs Monaten ja die Beweislast bei mir liegt. Ich sehe inzwischen wenig Chancen, mich durchzusetzen. Wie seht Ihr den Fall ?
Grüße von Dirk
So. Nachdem ich meinem Bandsägenverkäufer die Sache mit den Betriebsarten auseinandergesetzt habe, kommt die nächste Überraschung. Er hat mich angerufen und mir eine halbe Stunde lang erklärt, daß es bei den Zahlen, die einen Motor charakterisieren, keine gesetzliche Regelung gebe, was ein Hersteller anzugeben hat. In meinem Fall sei alles, was ich über Betriebsarten und maximale Leistung meines 1,1-kW-Motors herausgefunden habe, zwar korrekt - aber die 2,2 kW bezögen sich auf die Aufnahmeleistung, nicht die Abgabeleistung des Motors. Anscheinend ist es nicht nur nicht verboten, einen Motor so zu kennzeichnen, sondern sogar die Regel, was nichtprofessionelle Maschinen angeht. Der Verkäufer argumentierte, daß nur schwere Profimaschinen die Abgabeleistung nennen, aber bei einer "kleinen Säge wie der meinen" die Hersteller gern mit größeren Zahlen angeben. Das sei gesetzlich nicht geregelt, und entsprechend unvorhersehbar sei dann die Wirklichkeit.
Das ist ein ziemlich gerissener Schachzug, da mein Verkäufer die "falsche" Angabe der 2,2 kW uminterpretiert, sie somit als richtig ausgeben kann und ansonsten die Unwägbarkeit der verschiedenen Herangehensweisen der Hersteller in den Vordergrund stellt. Das mag sogar stimmen; es gibt ja viele verquere Zustände, die der Vereinheitlichung bedürften. In diesem Fall kann man es ihm noch nicht einmal zum Vorwurf machen. Ein weiteres Argument war, daß er seit etwa 20 Jahren diese Sägen verkauft, sie schon immer den gleichen Motor hatten und er längst in Teufels Küche gelandet wäre, wenn man die 2,2 kW rechtlich anfechten könne. Auch das ist wahrscheinlich. In der Tat hatte ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, daß ich der erste bin, der sich an dem Unterschied der Motorleistung stört.
Seine Vermutung, daß der Motor an einem stumpfen Sägeblatt zugrunde gegangen sein könnte, liegt allerdings daneben. Ich bin zwar kein Experte, weiß aber, ob das Blatt noch sägen kann oder gar verharzt ist. Daran lag es bestimmt nicht, daß ich jetzt ohne Säge dastehe.
Ich habe trotz allem das Gefühl, hereingelegt worden zu sein oder zu werden. Es dürfte auch schwer zu beweisen sein, ob mein Motor an Falschbehandlung (Überlastung meinerseits) oder einer (von Anfang an) defekten Spule geschmolzen ist. Daher kann ich die Gewährleistung nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen, weil nach sechs Monaten ja die Beweislast bei mir liegt. Ich sehe inzwischen wenig Chancen, mich durchzusetzen. Wie seht Ihr den Fall ?
Grüße von Dirk