Re: Fundamente und Fußboden
Verfasst: Di 15. Jun 2004, 20:38
[In Antwort auf #100872]
Hallo Volker,
zumindest in der BauO NRW § 6 11-1 (weiss ja nicht, in welchem Bundesland Du wohnst) heisst es:
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,
Dein Garten- Werkstatt- gebäude kann also eine größere Firsthöhe haben, wichtig ist, dass Du im Mittel eine Höhe von 3 Metern nicht überschreitest. Gemessen wir d der theoretische Schnittpunkt der äußeren Wandseite mit der oberseite der Dachhaut. Diese Bemaßungen fehlen übrigens noch in Deinen ansonsten sehr guten Zeichnungen.
Du solltest auf jeden Fall mal in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes nachschauen. Die Landesbauordnung kannst Du als pdf beim MSWKS anschauen (Minesterium für Städtebau, Wohnen, Kultur usw.)[Jedes Bundesland ein eigenes].
Ich würde Dir zu einer ausreichend bewährten Bodenplatte raten. Du solltest eine
kapilarbrechende Kiesschicht einbringen und darauf druckfeste Dämmung auflegen, darüber noch eine Folie und dann die Platte drauf betonieren. Die Folie dient dazu, dass Du beim Betonieren nicht versehentlich Wärmebrücken herstellst (könnte ja ein bisschen Beton zwischen die Dämmung laufen).
Viel Spass beim Bauen
Fabian
Hallo Volker,
zumindest in der BauO NRW § 6 11-1 (weiss ja nicht, in welchem Bundesland Du wohnst) heisst es:
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,
Dein Garten- Werkstatt- gebäude kann also eine größere Firsthöhe haben, wichtig ist, dass Du im Mittel eine Höhe von 3 Metern nicht überschreitest. Gemessen wir d der theoretische Schnittpunkt der äußeren Wandseite mit der oberseite der Dachhaut. Diese Bemaßungen fehlen übrigens noch in Deinen ansonsten sehr guten Zeichnungen.
Du solltest auf jeden Fall mal in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes nachschauen. Die Landesbauordnung kannst Du als pdf beim MSWKS anschauen (Minesterium für Städtebau, Wohnen, Kultur usw.)[Jedes Bundesland ein eigenes].
Ich würde Dir zu einer ausreichend bewährten Bodenplatte raten. Du solltest eine
kapilarbrechende Kiesschicht einbringen und darauf druckfeste Dämmung auflegen, darüber noch eine Folie und dann die Platte drauf betonieren. Die Folie dient dazu, dass Du beim Betonieren nicht versehentlich Wärmebrücken herstellst (könnte ja ein bisschen Beton zwischen die Dämmung laufen).
Viel Spass beim Bauen
Fabian