Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Das ganze Thema rund um die Holzbearbeitung wird hier diskutiert. Die Grenzen sind hier deutlich weiter gezogen als im Handwerkzeugforum. Wenn Du nicht sicher bist, wo Dein Beitrag hingehört, ist er wahrscheinlich hier am besten aufgehoben.
Pedder
Beiträge: 5680
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Re: Der so genannte „Spaltkeil“.

Beitrag von Pedder »


Hallo Justus,

vielen Dank für den Beitrag. Wegen des einen links war er in der Moderation gelandet.
Gibt es vielleicht noch ein anderes Beispiel? Denn diese links sind ja nicht dauerhaft.
(Und gaaanz böse :o) )

Liebe Grüße
Pedder

Rolf Richard
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Re: Danke Justus!

Beitrag von Rolf Richard »


Die Ausführungen sind für mich ein Hinweis mehr, die Finger von der Kreissäge zu lassen, wo immer man auch anders zum Ziel gelangen kann.

Nicht dass ich Dir Deine eindrucksvolle Vormatkreissäge in Deiner Werkstatt madig machen möchte, - das wäre allerdings auch platzmässig nichts für mich. Als Profi muss man das wahrscheinlich ganz anders sehen?

Gruss

Rolf

Heinz Kremers
Beiträge: 2764
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Re: Danke Justus!

Beitrag von Heinz Kremers »


Hallo Rolf,

Deine Kreissägenphobie ist hier bekannt und ich will Dich auch nicht bekehren, aber vernünftig bedient und natürlich auch ausgerüstet (siehe Spaltkeil) lauern da nicht mehr Gefahren als bei vielen anderen Maschinen, mit denen man täglich als Handwerker umgeht. Eine Flex oder eine Oberfräse wollen schließlich auch vernünftig bedient werden, sonst sind die auch extrem gefährlich.
An jede Maschine sollte man mit dem nötigen Respekt, aber nie mit Angst herangehen!! Also laß weiterhin die Finger von der Kreissäge.

Gruß
Heinz

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Thomas Kaes
Beiträge: 720
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Thomas Kaes »

[In Antwort auf #79504]
Es geht jetzt allerdings, da Ihr gerade wieder die Bedeutung der Stärke des Spaltkeils angesprochen habt, wieder um das Zitat der Bedienungsanleitung im ersten Posting. Achten Sie beim Wechseln des Sägeblattes darauf, dass die Schnittbreite nicht kleiner als 2,2 mm und die Stammblattdicke nicht größer als 2,2 mm ist. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich der Spaltkeil (2,2 mm) im Werkstück verhakt. Da steht also nur, dass die Gefahr besteht, dass sich der Spaltkeil im Schnitt verhakt. Der Spaltkeil. Nix mit Zähnen oder Rückschlag.


Hallo Rainer,
dein "Nichtverstehen" anhand dieser Bedienungsanleitung dieser Profimaschine ist wohl mehreren Gründen geschuldet:
Die Maschine gibt es nur mit einer Spaltkeilstärke von 2,2 mm.
Im Zubehörprogramm des Herstellers gibt es jedoch passende Sägeblätter
in 1,6 mm Stammkörper & Schnittbreite Werkzeugstahl (zu dünn, verboten)
in 2,2 mm Schnittbreite (Schnittbreite=Spaltkeilstärke, verboten)
in 2,4 mm Schnittbreite
zu kaufen, die auf die Maschine passen würden.
Wenn der dünne Keil sich mehr wie 2/10 mm verbiegt, bleibt er beim Sägen aber schon am Werkstück hängen.
Bei grösseren Schnittbreiten von "Fremdsägeblättern" ist die (nichtbeschriebene) Regel der BG schnell verletzt,
das der Spaltkeil nicht dünner wie der Stammkörper sein darf.
D.h. übersetzt, ich verkaufe dem Kunden eine (billige) Maschine, und zwinge ihn durch die Spaltkeilgeometrie meine (überteuerten) Sägeblätter aus dem Zubehör auf. Das nennt sich vertriebsorientierte Entwicklung.

Gruss
Thomas


Rafael
Beiträge: 840
Registriert: Do 6. Jul 2017, 18:43

Vorschrift nicht konsequent genug?

Beitrag von Rafael »


Hallo allerseits,

ich habe mir das Thema durchgelesen und möchte, trotzdem ich keine eigentliche Kreissäge besitze, euch berichten, welche Gedanken mir dabei durch den Kopf gingen.

Gerade eben habe ich mir im Netz noch einige Bilder von Kreissägen und den dazugehörigen Spaltkeilen angeschaut. Wenn man sich eine Linie entlang des Sägeblattes denkt, die parallel zum Sägetisch verläuft, dann wird ein Teil dieser Linie vom Blatt bedeckt und ein Teil vom Spaltkeil. Je nach Bauart des Keils und Höhe, in der die Linie über dem Tisch verläuft, ist das Längenverhältnis der zwei Abschnite unterschiedlich, jedoch ist der Abschnit des Keils nie länger als 1/3 des Blattabschnittes. Eigetlich ist es meistens gerade mal 1/4.
Und jetzt mal ein Gedankenexperiment: das Sägeblatt hat auf einer Länge von 20cm Kontakt mit dem Holz, hinter dem Blatt sind 5mm Luft und dann 5cm Keil. Das Blatt sei 2,8mm dick, die Zahnbreite 3,2mm. Wenn das Sägeblatt an seinem Grundkörper durch die sich zuziehende Schnittfuge eingeklemmt werden sollte, dann bedeutet es, dass sich das Holz auf einer Länge von ungefähr 19cm um 0,4mm durchgebogen hat. Jetzt sollen sich die aufsteigenden Zähne erst mal frei schneiden (fräsen), es entsteht also wiederum ein 3.2mm breiter Schnitt. Und nun soll auf den nächsten 55mm dieser Schnitt wieder von 3,2mm auf 2,8mm zugehen? Der Keil ist ja mindestns so dick wie das Stammblatt und erst wenn das Holz sich an den Keil anlehnt, kann er davor schützen, dass das Stammblatt eingeklemmt wird.

Müsste demnach die Forderung nicht immer heißen, dass der Spaltkeil mindestens so Dick sein muss wie die Schittbreite minus einen kleinen, festen Betrag? Bei dem Extrembeispiel von Pedder mit 2mm und 4mm geht das doch in die Hose, wenn der Keil nur 2mm dick sein sollte. Oder geht man davon aus, dass kein Hersteller so viel breitere Zähne als das Stammblat auflötet, dass es in der Praxis doch funktioniert?

Rafael

Konrad Holzkopp
Beiträge: 1721
Registriert: Do 2. Nov 2017, 12:23

Theorie und Praxis

Beitrag von Konrad Holzkopp »


Ei Guude Rafael,

ich kann Deinen Ausführungen nicht ganz folgen,
das Ganze sollte man mal gemeinsam in der Praxis durchgehen.

Auf alle Fälle ist die Verwendung des richtigen Spaltkeils besser
als das Arbeiten ohne, auch wenn es trotzdem zu Klemmern bis hin
zum Stillsand des Sägeblatts kommen kann.
Durch das Offenhalten des Schnitts um die Stärke des Spaltkeils sind
die zum Rückschlag führenden Kräfte auf alle Fälle erheblich reduziert,
von den andern Sicherheitsaspekten mal abgesehen.

Gut Holz! J.


Rolf Richard
Beiträge: 3390
Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
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Re: Vorschrift nicht konsequent genug?

Beitrag von Rolf Richard »


Müsste demnach die Forderung nicht immer heißen, dass der Spaltkeil mindestens so Dick sein muss wie die Schittbreite minus einen kleinen, festen Betrag?


Fast, aber nicht ganz.

Irgendwo bei einer BG habe ich gelesen, dass die Stärke des Spaltkeils so zu bestimmen ist: Spaltkeil = (Stammblattstärke + Schnittbreite) / 2

Gruss

Rolf

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Thomas Kaes
Beiträge: 720
Registriert: So 4. Apr 2021, 14:10

Re: Vorschrift nicht konsequent genug?

Beitrag von Thomas Kaes »


Rolf, die geometrische Mitte die deine Regel ergibt, hält zwar ideal den Abstand zu Schnittbreite und Stammkörperstärke ein,
hat aber 2 kleine Schönheitsfehler: sie ergibt ungerade Spaltkeilstärken (3,2 Schnittbreite+2,2 Stammblattstärke= erforderliche Keilstärke 2,7 mm)
die nirgendwo lieferbar sind. Die Keile sind meistens in 0,2 mm Schritten in der Stärke gestuft.
Die Regel versagt völlig bei Spanhaubenbefestigung mit einem Schwert hinter dem Spaltkeil: Beispiel Metabo 1685/88:
das Schwert hat 3 mm Materialstärke, somit muss der Keil mindestens 3,00 mm stark sein, sonst bleibst du beim Längsschnitt
am Schwert hängen. Und so breite Schnittfugen erzeugt kein 315er Blatt, schon gar nicht in der Kombination 3,5x2,5 mm;
die kleineren Blätter (unter 350 mm) sind auch in 0,2 mm Schritten gestuft.

Gruss
Thomas


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