Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

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albrecht
Beiträge: 16
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Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von albrecht »


Hallo,

ich habe eine PPS 7S. Das Originalsägeblatt möchte ich tauschen. Nun steht im Bedienerheft " Achten Sie beim Wechseln des Sägeblattes darauf, dass die Schnittbreite nicht kleiner als 2,2 mm und die Stammblattdicke nicht größer als 2,2 mm ist. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich der Spaltkeil (2,2 mm) im Werkstück verhakt.". Wie ist da zu verstehen?

Gruß albrecht

Johannes M
Beiträge: 1589
Registriert: Di 21. Jul 2020, 09:09

Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Johannes M »


Hallo Albrecht,

eigendlich ist das klar beschrieben. Die heute üblichen Sägeblätter haben aufgesetzte Hartmetallzähne. Die Zähne sorgen für das Schneiden und damit auch für die Schnittbreite, bei Heimwerkermaschinen meist zwischen 2,6 und 3,2mm Die Trägerscheibe, also die Platte, die die Zähne trägt, ist dünner (= Stammblattstärke). Idealerweise soll der Spaltkeil dicker als die Trägerscheibe, aber dünner als die Hartmetallzähne sein. Und genau das wird in Deiner Bedienungsanleitung gefordert.

Es grüßt Johannes

benben
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Registriert: Sa 18. Apr 2015, 10:16

Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von benben »

[In Antwort auf #79468]
Hallo,

in Bedienungsanleitungen stehen schon oft lustige Sachen;)!

Stammblattdicke ist der Grundkörper des Sägeblattes! Schnittbreite ist die breite der Zähne, also des Schnittes.
Die Schnittbreite ist in der Regel natürlich grösser als die Stammblattdicke,, logisch!

Meistens (oder immer?) ist die Bezeichnung der Sägeblätter so: 1. Durchmesser (z.B.350) 2. Schnittbreite/Grundkörper (z.B. 3,0/2,2) 3.Bohrungsdurchmesser (z.B. 30) 4. Zahnzahl und art (z.B. WZ 54 für Wechselzahn 54)

Ich bin mir jetzt etwas unsicher wieviel die Schnittbreite grösser sein sollte als der Spaltkeil, mein Tipp wäre 2,8/2,2. Dazu wird sich aber bestmmt noch jmd melden ob das stimmt und in welchen Bereichen sich das bewegt. #Wenn nicht gucke ich morgen nach, habe da glaube ich in einem Katalog alles stehen!

Frage mich gerade ob das jetzt überhaupt hilfreich war, genau konnte ich es ja doch nicht sagen!!!

Gruss
Ben

Wolfgang Kueter
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Wolfgang Kueter »


Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreiss%C3%A4ge#Kreiss.C3.A4gebl.C3.A4tter

Heutzutage sind fast nur noch hartmetallbestückte Sägeblätter im Gebrauch. Wenn man sich ein solches Blatt ansieht, erkennt man leicht, dass die Schneiden einige 1/10 mm breiter sind als die Trägerscheibe. Nachmessen mit Meßschieber und/oder Mikrometerschraube kann man natürlich auch.

Grüße
Wolfgang

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Thomas Kaes
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Thomas Kaes »

[In Antwort auf #79468]
Bosch hat in 190 mm sowohl Sägeblatter mit 1,6 mm (Werkzeugstahl), 2,2 mm wie 2,5 mm Schnittbreite.
Wenn dein Spaltkeil 2,2 mm stark ist, muss das Stammblatt dünner wie der Spaltkeil und die Schnittbreite
grösser wie der Spaltkeil sein. Infrage kommen somit eigendlich nur die Blätter mit 2,5 mm Schnittbreite "PRECISION".

http://www.bosch-do-it.de/de/de/bosch-elektrowerkzeuge/zubehoer/zubehoer-fuer-kreissaegen-200579.jsp

Gruss
Thomas

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Rainer Zinserling
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Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17

Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Rainer Zinserling »

[In Antwort auf #79468]
Hallo zusammen,

ich hatte gestern Abend schon einmal geschrieben, aber irgendwo ist das verschwunden ...

Ich frag mich die ganze Zeit, warum die Dicke des Blattkörpers überhaupt von Bedeutung ist. Der Schnitt/die Zähne dürfen natürlich nicht schmaler als der Spaltkeil sein, damit es nicht klemmt. Punkt. Aber die Stärke des Blattkörpers ist doch egal, sie wird ja wohl nie größer als die Zähne/der Schnitt sein.

Und wenn dann - mal angenommen - der Schnitt riesig breit wird, ist doch auch alles ok. Der Spaltkeil ist dann ja kaum noch nötig, weil jetzt zumindest in der Nähe des Sägeblatts nichts mehr klemmen kann. Oder ???

Herzliche Grüße
Rainer

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Thomas Kaes
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Thomas Kaes »


Historisch betrachtet kommt das Mindestmass Stammkörperstärke aus dem Breich der Werkzeugstahl Sägeblätter.
Da selbst Bosch für die aktuelle Maschine des TO sowas anbietet, ist der Hinweis heute noch wichtig.
Das Werkzeugstahlblatt hat eine Schnittbreite (ungeschränkt) von 1,6 mm, damit wäre der Spaltkeil der Maschine
von 2,2 mm deutlich zu stark.

Gruss
Thomas


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Thomas Kaes
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Thomas Kaes »

[In Antwort auf #79489]
Wer es genau wissen will, schaut bitte z.B. im Lehrgangsbegleitheft der Holz-BG auf Seite 14 nach;
da sind die Abmessungen eines Spaltkeils wie hier schon erklärt, nochmals mit Bild beschrieben.
Suchhinweis:
HolzBG_TSM_M_07_09.pdf

Gruss
Thomas


Pedder
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Pedder »

[In Antwort auf #79492]
Hallo Rainer,

der Spaltkeil soll doch gerade verhindern, dass das Blatt, also der Blattkörper eingeklemmt wird.
Dafür muss er stärker sein als der Blattkörper. Die Zähne klemmen nicht, die schneiden sich frei.

Liebe Grüße
Pedder

Rainer Zinserling
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Re: Unklarheiten bei Kreissägeblattabmessung

Beitrag von Rainer Zinserling »


Nochmal: es geht hier jetzt um die Bedeutung des Grundkörpers. Und es geht hier jetzt auch um die Gefahr des Einklemmens des Sägeblatt und die Sicherung davor durch den Spaltkeil. Aber, wie soll ein Blattkörper eingeklemmt werden, wenn die Zähne vorher einen breiteren Spalt geschnitten haben ...? Das kann dann ja nur vor den hinten aufsteigenden Zähnen geschehen, somit vor dem Spaltkeil. Und hinten, bevor das Werkstück an den Spaltkeil kommt, wird ein eventuell sind zusammenziehendes Werkstück nochmal von den aufsteigenden Zähnen erwischt (und eventuell wieder verbreitert).

Es dürfte meiner Meinung nach nur eine Gefahr des Einklemmens durch ungeschränkte Sägeblätter geben, anders gesagt, durch Sägeblätter dessen Schnitt nicht breiter als der Grundkörper ist. Und wer hat sowas?

Ich sehe die Funktion eines Spaltkeils allein darin, das Schnittgut (und besonders das lose Abfallstück) von den hinteren aufsteigenden Zähnen fernzuhalten. Mit einem eventuellem Klemmen des Grundkörpers hat der Spaltkeil m.E. nichts zu tun. Somit halte ich weiterhin nur die Schnittbreite für bedeutsam.

Zugegeben: das ist schon ein wenig Haarspalterei ...;-)

Rainer

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