Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Das ganze Thema rund um die Holzbearbeitung wird hier diskutiert. Die Grenzen sind hier deutlich weiter gezogen als im Handwerkzeugforum. Wenn Du nicht sicher bist, wo Dein Beitrag hingehört, ist er wahrscheinlich hier am besten aufgehoben.
Konrad Holzkopp
Beiträge: 1722
Registriert: Do 2. Nov 2017, 12:23

Re: Garagenutzung in Hessen

Beitrag von Konrad Holzkopp »


Guude,

In fast allen Bundesländern gilt:

"Garagen dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs: So lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage. Und andere Dinge gehören erst recht nicht hinein. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit den Behörden bekommen und sogar einen Bußgeldbescheid."
Zumindest bei Bauten, für deren Genehmigung die Garagen dem Nachweis der geforderten Autostellplätzen dienten, ist das auch nicht mehr als recht und billig.

Trotz dem, gut Holz! J.

reinhold
Beiträge: 1793
Registriert: Do 17. Sep 2020, 16:38

Re: Garagenutzung in Hessen

Beitrag von reinhold »

[In Antwort auf #77629]
hallo,

man muss den Hintergrund verstehen.

1. Wer eine Wohnung baut, muss dafür einen Stellplatz nachweisen. Nach LBO ist das in Baden-Württemberg ein Stellplatz pro Wohnung (Mindestzahl, die Gemeinde kann die Stellplatzverpflichtung bis auf 2 erhöhen). Ob der Bauherr einen offenen Parkplatz, einen Carport oder eine Garage errichtet, spielt keine Rolle. Der Stellplatz muss im Baugesuch rechtsverbindlich nachgewiesen werden.
2. Es gibt eine sogenannte "Offene Bauweise", die dadurch charakterisiert wird, dass die Bebauung zur Grundstücksgrenze einen gewissen Abstand (Grenzabstand) einhält.
Im Grenzabstand dürfen nur und ausschliesslich notwendige Garagen gebaut werden, sonst nichts! Es dürfen keine Abstellräume und keine Hobbyräume gebaut werden, Auch keine Lagerräume. Und auch keine zusätzlichen, für den Stellplatznachweis nicht notwendigen Garagen.
In Baden-Württemberg sind zusätzlich zur normalen Länge einer Garage von 6 m weitere 3 m für Fahrräder zulässig. Eine Grenzgarage ist also auf rund 9 m Länge begrenzt.
Der Gesetzgeber hat also durchaus berücksichtigt, dass in Garagen auch Fahrräder abgestellt werden und dies bei der Privilegierung der Garagen eingerechnet.
3. Der Grenzabstand ist nachbarschützend, das heisst, bei der offenen Bauweise hat der Nachbar ein Recht darauf, dass von der Grenze der gesetzliche Abstand eingehalten wird, ausgenommen sind nur die privilegierten, notwendigen Garagen.

Natürlich weiss auch die Baubehörde, dass Garagen oft missbraucht werden. Vom Materiallager über den Partyraum bis zur Werkstatt kommt alles möglich vor. Solange der Nachbar sich nicht beschwert, werden die normalerweise ohnehin überlasteten Baubehörden in der Regel nicht aktiv.

Im Grossraum Stuttgart, wo die Grundstücke klein sind , ist es ein verbreitetes Ärgernis, dass Garagen ohne Vorplatz erstellt werden und die Autos oft auf der Strasse stehen, weil die Garage anderen Zwecken dient. Damit werden die Rechte des Nachbarn verletzt (siehe oben) und es wird Allgemeingut, nämlich die Strasse, für private Zwecke, nämlich als Stellplatz missbraucht.

In Hessen dürften die Verhältnisse ähnlich sein, obwohl Baurecht Ländersache ist.

Dass nur und ausschliesslich wegen ein paar Fahrrädern in der Garage ein Missbrauch gesehen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann mir aber aus 30 jähriger Berufserfahrung vorstellen, wie sich ein Nachbarstreit aufschaukelt und dann auf dem Rücken des Baurechts ausgetragen wird.

viele Grüsse
reinhold

P.S. Gruss an die Juristen - ich habe mich bemüht, die Materie verständlich und vereinfacht darzustellen. Mit den Feinheiten habe ich mich lange genug herumgeschlagen.



Rolf Richard
Beiträge: 3390
Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
Kontaktdaten:

Re: Garagenutzung in Hessen

Beitrag von Rolf Richard »


Dass nur und ausschliesslich wegen ein paar Fahrrädern in der Garage ein Missbrauch gesehen wird, kann ich mir nicht vorstellen.


Nur und ausschliesslich Fahrräder waren das wohl nicht. Und ein Auto hatte der Besitzer anscheinend auch noch. Eines haben die Richter klargestellt - es muss zu jeder Zeit und ohne Umräumen das Ein- und Ausfahren des Autos möglich sein. Wenn dann noch Platz ist kann ein Auge zugedrückt werden.

-- Zitat aus der ARD --
Carsten B. hat in seiner Garage allerdings noch Platz für seinen Wagen und außerdem gibt es bei ihm vor der Haustür ausreichend Parkplätze. Das hat er auch den Behörden mitgeteilt. Doch die verweisen auf die Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur.

Rasenmäher, Gartengeräte, Sportausrüstungen - all dies ist laut Bauordnungen in Garagen verboten! Wer kein Auto hat, müsste demnach seine Garage leer stehen lassen. Streng genommen braucht man selbst für einen Gartenschlauch oder eine Werkbank eine behördliche Genehmigung. Sonst drohen 500 Euro Bußgeld.
-- Zitat Ende --

Im Prinzip kann ich das Urteil in Städten auch verstehen, wenn dann jeman weil seine Garage anderweitig genutzt wird, anderen Parkraum wegnimmt.

Gruss

Rolf

Pedder
Beiträge: 5672
Registriert: So 8. Dez 2019, 14:41
Kontaktdaten:

Das ist zwar interessant

Beitrag von Pedder »


aber auch völlig off topic, oder? ;o)

Liebe Grüße
Pedder

Bernd das Brett
Beiträge: 34
Registriert: Mo 17. Dez 2018, 17:42

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Bernd das Brett »


Danke für die rege Beteiligung. Ich hätte nicht erwartet, dass die Paragraphen hier so große Resonanz finden:-)

Für mich stellt sich die rechtliche Frage nicht ernsthaft. Ich habe auch nicht vor, meine Werkstatt in die Garage zu verlegen, dafür ist es mir da viel zu ungemütlich.
Trotzdem natürlich vielen Dank für die rechtlichen Hinweise. Da ist man dann nicht so überrascht, wenn ein freundlicher Beamter plötzlich die Garage inspizieren will....

Ich möchte mir nur den Platz in meiner kleinen warmen Werkstatt (Heizungskeller) nicht noch mit einer weiteren großen Maschine zustellen und will auch das Stellen einer Absauganlage in der Werkstatt vermeiden.

Offensichtlich spricht erstmal nichts gegen die Stationierung des ADH in der Garage. Dann kann ich mal Ausschau nach einem geeigneten Objekt halten.

Sind eigentlich die Hobelmaschinen alle vergleichbar laut? Also mein kleiner AD160 ist lauter als die Unterzugtischkreissäge und auch lauter als die Oberfräse. das nervt die Mitbewohner ganz gut. Ich meine aber, bei einem Blogger schon einmal etwas gelesen zu haben, dass dessen EB HC260?? so leise sei, dass man sie im Prinzip auch ohne Gehörschützer benutzen könnte. Ich kann mir das bei dem Lärm, den meine Machine fabriziert überhaupt nicht vorstellen.
Wie ist das bei euren Hobelmaschinen?

Viele Grüße
Bernd

Volkmar
Beiträge: 81
Registriert: Di 28. Jan 2020, 10:37

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Volkmar »


Hallo Bernd,

jede Hobelmaschine macht Krach wenn sie Hobelt. Allerdings ist es ein gewaltiger Unterschied, eine Gussmaschine anzuwerfen im Gegensatz zu einer "Blechmaschine".

Weil ich beides, Blech von unterschiedlichen Fabrikaten schon gehabt habe, kann ich sagen, wenn ich meine ADH anwerfe hört man so gut wie nichts. Erst wenn sie hobelt wird es laut.

Beste Grüße

Volkmar

Philipp
Beiträge: 891
Registriert: Mi 21. Nov 2012, 14:14

Das ist interessant...

Beitrag von Philipp »

[In Antwort auf #77636]
...und auch keine Themenverfehlung. Schließlich geht es dem Fragesteller um das Betreiben von Holzbearbeitungsmaschinen in einer Garage. Daß damit rechtliche Probleme einhergehen können, ist wohl nicht jedem klar.
In meinen Augen eine wesentlich interessantere Diskussion als das 1.512 Mal Japansägen vs. westliche Sägen, das Schärfen von Hobeleisen oder Handwerkszeuggrundausstattungen zu "diskutieren".

Gruß, Philipp (ohne Garage - ich hätte aber gerne eine, und zwar für die Fahrräder :-) )

Pedder
Beiträge: 5672
Registriert: So 8. Dez 2019, 14:41
Kontaktdaten:

für ein Juraforum?

Beitrag von Pedder »


Hallp Philipp,

das ist ein Phänomen, dass ich nur von deutsche Foren kenne. Sobald es nur den kleinsten Anlass gibt, über einschränkende Vorschriften zu berichten, wird das getan und Themen gleiten dann sehr oft in eine rechtliche Diskussion ab. Sowas habe ich auf ukw oder woodnet noch nie gelesen, während es zB bei woodworker.de oder unserem anderen Forum tägliches Geschäft ist.

Mich nerven solche oft völlig unblegten geführten rechtlichen Diskussionen ziemlich. Ein einfacher Hinweis, mögliche Nachbarn bei der Planung zu berücksichtigen, täte es doch.

Ich war letzten Dienstag in einem sehr schönen Carportanbau und habe ADH, Bandsäge, Kreissägen und eine schicke Hobelbank bestaunt. In NRW, aber detaillierter sag ich es lieber nicht, sonst kommt noch die Garagen-NSA vorbei...

Liebe Grüße
Pedder

Rolf Richard
Beiträge: 3390
Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
Kontaktdaten:

Re:sehr unpassend

Beitrag von Rolf Richard »


Den Kommentar finde ich aufgrund der rechtlichen Sachlage reichlich unpassend.

Jeder sollte wissen, womit man sich ggf. herumschlagen muss. Schönreden hilft niemanden.

Gruss

Rolf

Pedder
Beiträge: 5672
Registriert: So 8. Dez 2019, 14:41
Kontaktdaten:

Re:sehr unpassend

Beitrag von Pedder »


Hallo Rolf,

(das ist jetzt nicht als Moderator!)

Weiß er denn das jetzt? Ich glaube nicht.

Wenn es denn juristisch sein soll, dann macht es doch auch richtig. Dazu gehört als erstes, dass vor einem Ratschlag der Sachverhalt so umfassend wie möglich erfasst wird. Daran fehlt es fast immer. So hier: man weiß noch nicht einmal, welches Landesrecht für den TO gilt, aber trotzdem wird wild drauf los spekuliert. Und wenn ein Rechtsrat gegeben wird, dann bietet es sich an, die Norm auf die man sich bezieht, zu zitieren damit andere es nachvollziehen können. Wage Andeutungen und "ich hab mal gehört" helfen doch niemanden. Da ist soviel gefährliches Halbwissen im Umlauf, dass ich mich bei wesentlichen Fragen nie auf ein Forum (für Holzwerker) verlassen würde.

Mit meiner Herangehensweise, lieber einmal mehr zu fragen, ob es stört, fahre ich übrigens sehr gut.
Streit vermeiden ist mir - in der Freizeit - sehr viel lieber als in letzter Konsequenz das eigene Recht durchzusetzen.
Es geht auch schneller und ist angenehmer.

Liebe Grüße
Pedder

Antworten