Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

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Bernd das Brett
Beiträge: 34
Registriert: Mo 17. Dez 2018, 17:42

Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Bernd das Brett »


Hallo Zusammen,

was mein Ihr, kann man eine Hobelmaschine (ich denke dabei an eine Metabo ADH1626, ADH 310, EB HC260 oder ähnlich, nach Möglichkeit schon mit Graugußtischen) in der Garage betreiben und auch dort lagern, ohne dass einem das gute Stück verrostet?
Die Garage ist von 1950, Massivbauweise, nach meinem Empfinden nicht auffallend feucht, aber eben eine ungeheizte Garage. Für Autos gibt's darin schon lange keinen Platz:-)

Hintergrund:
Ich bin jetzt seit ca. einem Jahr mit dem Holzvirus infiziert und habe gerade mein erstes Möbelprojekt (Grilltisch aus Robinie mit Granitplatte) beginnend mit Schnittholzbrettern mit Waldkante abgeschlossen. Das war schon ein besonderes Erlebnis, die unbearbeiteten Bretter vor sich zu haben, und mit jedem Schritt langsam mehr Vorstellung vom Ergebnis zu bekommen. Für meine ersten Erfahrungen habe ich mir einen kleinen Bosch SHO160 (baugleich Mafell AD160) angeschafft. Fazit nach dem ersten Projekt:
-Mit dem kleinen Hobel kann man schon ganz ordentliche Oberflächen erreichen
- Die Hobel-Tische sind zu weich und für Materialängen l > 1m auch zu kurz
- Die Maschine ist sehr laut (hab aber keinen Vergleich zu anderen ADH)
- Auch eine kleine Maschine erzeugt so viele Späne, dass ich alle 10min den Werkstattsauger leeren muss.

Fazit:
Die Begehrlichkeit nach einem etwas größeren und stabileren Hobel mit separater Absaugung ist geweckt. Eine Unterbringung in der Kellerwerkstatt ist platz- und lärmtechnisch wohl nicht möglich.
Daher der Gedanke, Hobelmaschine und Absaugung in die Garage zu verbannen. Ich würde den groben Zuschnitt der Bretter dann auch dort mit der HKS und Schiene vornehmen und die Bretter nach dem Abrichten und Dickten dann in die Werkstatt nehmen.

Wenn nur das Thema Rost nicht wäre. Aber vielleicht ist meine Angst auch unbegründet. Was meint Ihr?

Gruß
Bernd.


Rolf Richard
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Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
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Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Rolf Richard »


Hallo Bernd,

Zur Feuchte sollte man Messungen machen und nicht schätzen. Mit letzterem liegt man sehr oft weit neben der Realität. Ich schätze mal, dass in einer ungeheizten Garage öfters im Jahr 90% Luftfeuchte überschritten werden.

Vom Lärm her gesehen wird eine Garage zumeist noch mehr preisgeben als ein Kellerraum, dafür aber nicht im Haus. Was aber meint der Nachbar ein Grundstück weiter? Je nachdem wo Du lebts darfst Du noch rechtliche Aspekte in die Überlegungen einbeziehen. Ganz streng ist Hessen. Dort ist die Nutzung einer Garage zu anderem Zwecken als dem Abstellen von Kraftfahrzeugen generell verboten.

Also alles mit Bedacht angehen.

Gruss

Rolf



Rüdiger
Beiträge: 124
Registriert: Mi 16. Jun 2021, 12:17

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Rüdiger »


In den Bootsschuppen der Segelvereine in der feuchten (äh: eher nassen) norddeutschen Tiefebene stehen zahlreiche Band- und Kreissägen, Hobelmaschinen etc., häufig 10 oder 15 Jahre oder auch mal länger. Die Hallen sind nicht beheizt, einfach nur Dach und vier Wände. Das haben die Maschinen bisher klaglos mitgemacht.

Volker, der Handschuhschreiner
Beiträge: 231
Registriert: Di 5. Mär 2013, 14:54

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Volker, der Handschuhschreiner »


Hallo Bernd,
noch eine gute Nachricht: wenn Du Dich für eine Metabo ADH 1626 oder 1630 entscheidest, hast Du keinen traditionellen Gußtisch, sondern einen aus ALU! Alu rostet nicht!

(Höchstens das Untergestell, aber das ist nicht das entscheidende Bauteil und kann außerdem problemlos durch einen Eigenbau ersetzt werden.)

Grüße von
Volker, dem Handschuhschreiner.

Volkmar
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Registriert: Di 28. Jan 2020, 10:37

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Volkmar »

[In Antwort auf #77615]
Hallo Bernd,

auch ich betreibe mein Hobby in der Garage. Dort stehen seit langer Zeit jede Menge Maschinen aus Gusseisen.
Das alles klappt ohne Probleme. Allerdings empfehle ich Dir, die Maschinen abzudecken (Staubschutz) und
die Maschinentische mit Silbergleit einzureiben. Dies erleichtert zum einen die Bearbeitung des Holzes und dient
zum anderen dem Schutz der Oberflächen.

Beste Grüße

vkr_de

Bernd das Brett
Beiträge: 34
Registriert: Mo 17. Dez 2018, 17:42

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Bernd das Brett »


Danke für Eure Antworten,

die Sache mit dem Lärm in der Garage werde ich mal mit dem ADH160 austesten. Bezüglich der gesetzlichen Auflagen mache ich mir keine Sorgen, aber Danke für den Hinweis.

Am meisten Rostgefahr sehe ich bei den Einzug / Andruckwellen (ich weiß leider nicht, wie die korrekt heißen). Die Tische, Lager und die Messerwelle kann man ja mit Wax, Öl etc. gut schützen. Das Gestell ist mir sowieso egal. Bei den o.g. Wellen sehe ich das Problem, dass die ja durch den Holzkontakt den Schutz sofort wieder verlieren. Oder ich müsste halt nach der Benutzung nochmals mit Öl oder Waxilit einsprühen.

Wer hat denn von Euch seinen Hobel in der Garage oder im unbeheizten Schuppen stehen und kann von seinen Erfahrungen sprechen?

Viele Grüße
Bernd

Olli Trappe
Beiträge: 412
Registriert: Sa 10. Mär 2018, 18:39

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Olli Trappe »


Hallo Bernd,

ich habe seit 2005 meine Holzbastelstube in einem anfangs unbeheizten Gemäuer. Alle Stationärmaschinen und
Elektrowerkzeuge erfreuen sich bester Gesundheit. Ich habe keine Probleme mit Rost.

Es gibt nur eine Wettersituation, wo Du aufpassen musst. Nach dem Winter ist die Werkstatt und damit auch die
Maschinen ziemlich ausgekühlt. Wenn es im Frühjahr plötzlich warm wird, müssen Fenster und Tor der Werkstatt
fest verschlossen bleiben. Ansonsten kondensiert Dir das Wasser auf den Maschinentischen. Das Problem hab ich
durch einen Kaminofen und einen Solar Luftkollektor auch in den Griff bekommen. Bitte nicht mit einem Katalytofen
heizen! Dadurch wird die Bude noch feuchter.

Holz kannst Du in Deiner Werkstatt nicht dauerhaft lagern. Dafür ist die relative Luftfeuchtigkeit dort zu hoch. Also hobeln und
ab damit ins trockene Wohnhaus / Kellerwerkstatt. Meine gekaufte Hobelbank hat sich schön verzogen. Ich habe die
Bankplatte plan gefräst und jetzt ist alles gut.

Also mach das und viel Freude beim Garagenhobeln. Bei mir hat sich noch kein Nachbarn beschwert, leben und leben
lassen. Nur solltest Du aufpassen, der Virus ist nicht ungefährlich. Irgendwann kommt zur Hobelmaschine eine Formatkreissäge,
eine Bandsäge ... ;-)

Viele Grüße

Olli


Rüdiger
Beiträge: 124
Registriert: Mi 16. Jun 2021, 12:17

Re: Hobelmaschine in Garage betreiben und lagern?

Beitrag von Rüdiger »

[In Antwort auf #77622]
Wer hat denn von Euch seinen Hobel in der Garage oder im unbeheizten Schuppen stehen und kann von seinen Erfahrungen sprechen?


... wie schon erwähnt: Alte Flott-Maschinen, unbeheizter Schuppen mit ca. 600qm (vielleicht auch mehr), stehen und laufen da seit 20 Jahren und länger. (Sind allerdings nicht meine Geräte)

Philipp
Beiträge: 891
Registriert: Mi 21. Nov 2012, 14:14

Garagenutzung in Hessen

Beitrag von Philipp »

[In Antwort auf #77616]
Ganz streng ist Hessen. Dort ist die Nutzung einer Garage zu anderem Zwecken als dem Abstellen von Kraftfahrzeugen generell verboten.


Das ist ja 'ne Lachnummer! Wenn ich mich in meiner hessischen Nachbarschaft so umschaue, dann ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen eine eher exotische Verwendung dieses Gebäudes. Die meisten Garagen werden als Abstellraum für allerlei Gerümpel genutzt, die Autos kinderfreundlich im verkehrsberuhigten Bereich abgestellt, weil's ja so schön praktisch ist. Danke für den Hinweis bzgl. der hessichen Regelung! Vielleicht kann ich den ja einmal freundlich in ein Gespräch ums Zuparken des öffentlichen Raums einfließen lassen.

Viele Grüße, Philipp

Rolf Richard
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Re: Garagenutzung in Hessen

Beitrag von Rolf Richard »


In Offenbach wurde eine Familie verurteilt, die eine Garage, aber kein Auto besitzt. Also hatte man die Fahrräder der Familie in der Garage untergestellt. Das ist eine verbotene Nutzung! Auch das Aufbewahren von Gegenständen, die nicht dem Betrieb des Fahrzeugs dienen ist untersagt.

Im Übrigen kann jeder Nachbar, dem eine "illegale" Nutzung auffällt, deren Beendigung verlangen. Bürokratie halt. Wahrscheinlich ist die Problemlage in den Städten grösser als auf dem Land.

Gruss

Rolf

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