Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Das ganze Thema rund um die Holzbearbeitung wird hier diskutiert. Die Grenzen sind hier deutlich weiter gezogen als im Handwerkzeugforum. Wenn Du nicht sicher bist, wo Dein Beitrag hingehört, ist er wahrscheinlich hier am besten aufgehoben.
Gerhard
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Registriert: Di 23. Okt 2018, 09:42

Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Gerhard »


Hallo,

ich hatte gerade auf der Arbeit ein nettes Gespräch mit einem Kollegen, der sich gerne eine Absauganlage zulegen würde. Interessanterweise haben wir auf der Elektra-Beckum Seite bei den "erschwinglichen" Modellen den Hinweis gefunden, daß die Anlagen in Deutschland nicht für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sind.

Das hört sich nicht wirklich gut an. Kann mir jemand sagen, welche Kriterien eine zugelassene Absauganlage erfüllen muß, und wo da der Einstiegspreis liegt ?

Grüße,
Gerhard

Dietrich
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Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Dietrich »


Hallo Gerhard,

keine der sog. Absauganlagen ist gewerblich zulässig, das gilt genau so für Scheppach, Kity usw.

Natürlich gibt es zugelassene Anlagen, die nennen sich Entstauber, gibts auch von E-B/Metabo dürften so um 2000 € liegen.

Ist aber im Privatbereich unnötig, weil keine BG und viel weniger Stunden im Raum als ein Profi!

Gruß Dietrich

Gerhard
Beiträge: 2465
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Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Gerhard »


Hallo Dietrich,

wie kann ich dann die Qualität der Abluftfilterung bewerten? Für mich als Laien (bzw. meinen Kollegen) sieht ja nun ein Filtersack aus wie der andere.

Gibt es da zuverlässige Kriterien / Größenordnungen für die Reststaubmenge ?

Ich habe mal auf einer amerikanischen Seite gelesen, daß eine schlechte Absauganlage - was die Feinstaubbelastung angeht - schlimmer ist als keine Absaugung, weil die Feinstäube länger in der Luft gehalten werden.

Ich habe mich für meine Arbeit erstmal entschieden, beim Schleifen Staubmaske zu tragen und ansonsten ohne Absaugung zu arbeiten (außer am Frästisch, da aber aus anderen Gründen als Atemschutz. Da sind die Späne einfach im Weg).
Würde meinem Kollegen (nicht ganz die Internetgeneration) aber gerne mit einem Tip weiterhelfen.

Gruß,
Gerhard


Dietrich
Beiträge: 4730
Registriert: Mo 27. Okt 2014, 22:01

Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Dietrich »


Hallo Gerhard,

es gibt verschiedene Systeme, einmal den Werkstattsauger von 100-500 €, der erzeugt viel Unterdruck aber verhältnismäßig wenig Volumenstrom, dient zum Schleifen mit Handmaschinen, OF und HKS. Dort arbeitet er am besten!
Die üblichen Absauganlagen erzeugen viel weniger Unterdruck, aber etwa 3-10mal so viel Luftvolumenstrom, die Filterwirkung ist nicht die beste, lässt sich erheblich verbessern durch den Austausch des Filtersackes in einen Faltenfilter, der zwar feiner ist, also den feinen Staub besser filtriert, dennoch wegen der 5 fachen Filterfläche erlaubt der mehr Volumenstrom als ein Stoffsack!
Diese Absauganlagen werden üblicherweise für Maschinen verwendet bei denen der Werkstattsauger überfordert ist, z.B. Hobelmaschine, Tischfräsmaschine, stationäre Bandschleifmaschine, auch größere Bandsägen und Tischkreissägen schließt man dort an.

Ich hoffe meine Erläuterung hat ein wenig Licht ins Dunkel des Fangsackes gebracht:-)

Gruß Dietrich

Walter Heil
Beiträge: 1425
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Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Walter Heil »


Hallo Gerhard,

der entscheidende Unterschied in der Bauweise der gewerblich zugelassenen "Reinluftgeräte" (RLG) oder wie immer man sie nennen mag und den "Absauganlagen" ist der, dass bei den RLG die staubbehaftete Rohluft zuerst in den Staubsack geleitet wird und danach erst in die Saugseite des Gebläses gelangt. Die ganze staubbehaftete Luft ist im leichten Unterdruck, Überdruck ist im ganzen System nicht vorhanden. Das bedeutet konstruktiv, dass das ganze System dem Unterdruck standhalten muss und ein einfacher Plastiksack zum Staubsammeln nicht funktioniert, er muss in einen starren Behälter eingebracht werden, sonst knautscht er sich zusammen. Das macht diese Geräte teuer. Die üblichen Absauganlagen dagegen blasen die Rohluft in den Staubsack; dieser und der Staubbehälter stehen unter Druck. Jedes noch so kleine Leck bläst Staub zurück in den Raum. Dass überdies die Filtersäcke der RLG'e bestimmten Bedingungen genügen müssen, ist eine andere Sache. Andere Aspekte des Problems hat Dietrich schon betrachtet.

Übrigens würde ich beim Schleifen wirklich einen Staubsauger (der ist der Bauart nach ein RLG) benutzen und nicht nur mit einer Filtermaske arbeiten. Abgesehen vom Staub, der sich gleichmäßig im Raum ausbreitet und ein steter Freudenquell ist.

Gruß, Walter

Christian Aufreiter
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Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Christian Aufreiter »


Hallo, zusammen,

eine Absauganlage habe ich nicht, da ich auch keine stationären Maschinen besitze. Für das Absaugen der E-Werkzeuge setze ich einen Werkstattsauger ein, der ausgezeichnete Dienste leistet.
Wenn ich mich nicht irre, habe ich in Katalogen auch schon Reinluftabsauganlagen für den Heimwerker gesehen. Sicher liegen diese preislich über einer klassischen Heimwerkerabsaugung, aber aus meiner Sicht sollte man, wenn man schon einige größere Maschinen in Verwendung hat, an der Absaugung nicht sparen.

Herzliche Grüße

Christian

Peter Sternischer
Beiträge: 167
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:17

Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Peter Sternischer »


Guten Abend zusammen,
hab heute mittag eine Birnenschale gedrechselt und danach geschliffen. Das Resultat beim Nase putzen naja Ihr könnt es Euch denken, trotz Entstauber von Metabo " Magnum Klasse ". Hatte zwar Messeabatt bekommen aber es waren immer noch über zweitausend DM, ich will mich nicht beschweren es hat halt alles seinen Preis.Und dieser Entstauber ist gewerblich zugelassen. Felder hat auch Absauggeräte im Programm die man/frau noch aufrüsten kann, das Grundgerät bei 762,70 €. An erster Stelle meiner Wunsch/Kaufliste steht jetzt entweder die Gesichtsmaske von 3M Airlite oder der Microclene Air Filter in ensprechender Größe. Die Gesichtsmaske wurde hier auch schon diskutiert zu Recht meine ich, auch wenn wir es auch nur Hobby-mäßig betreiben. Aber soll jeder halten wie er/sie es mag
eine staubfreie Werkstatt Gruß Peter

Herbert S.
Beiträge: 331
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 21:16

Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Herbert S. »


Hallo
Ich habe seit einigen Jahren ein Reinluftgerät, welches den gewerblichen Ansprüchen genügt. Habe mir den Kauf lange überlegt. Zuvor hatte ich zwei normale Absauggeräte, die mit dem bekannten Sack. Ein großes Problem war bei diesen Geräten, wie zuvor schon erwähnt,ein Loch im Spänesack. Durch dieses wurde der sehr viel Staub wieder in die Werkstatt geblasen.
Aus diesem Grund entschied ich mich für den Kauf eines RLG. Dieses ist mit einem Kessel, welcher den Spänesack aufnimmt, ausgerüstet. Er hat eine Größe von 350 Liter. Die Filterabrüttelung wird von Hand vorgenommen. Oft ist hier auch Druckluft nötig. Weiterhin wird in dem Kessel ein Unterdruck erzeugt, so dass der Spänesack fest an der Kesselwand anliegt. Ein Loch im Sack ist somit völlig unbedeutend. Weiterhin wird der Volumenstrom elektronisch überwacht, sinkt dieser unter eine gewisse Grenze, welche einstellbar ist, so wird eine Warnung angezeigt.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Gerät. Die Staubbelastung inder Werkstatt ist spürbar gesunken. Der Kessel ist sehr groß. Der Wechsel der vollen Säcke geht einfach und schnell.
Auch wenn das Gerät nicht ganz billig war, habe ich die Anschaffung nicht bereut.

Gruß Herbert

Gerhard
Beiträge: 2465
Registriert: Di 23. Okt 2018, 09:42

Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Gerhard »


Hallo Herbert,

kannst Du uns einen Tip bezüglich Hersteller und Preis geben ?

Danke,
Gerhard

Dietrich
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Registriert: Mo 27. Okt 2014, 22:01

Re: Gewerblich nicht zulässige Absaugung

Beitrag von Dietrich »


Hallo Gerhard,

diese Reinluftabsauganlagen oder Entstauber gibts bei jedem größeren Händler, E-B und Metabo dürften baugleich sein, etwa 2000 € teuer.

Ganz sicher werden die Geräte auch von anderen Herstellern gebaut, sehr oft sieht man halt die E-B Geräte!

Gruß Dietrich

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