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In Antwort auf #85614]
Servus,
als professioneller Lektor und Korrektor muss ich was zum Apostroph sagen. Die Regel nach neuer Rechtschreibung im Duden lautet:
"Bei Namen
K 16
1.Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs (Wesfalls) von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x, -ce enden und keinen Artikel o. Ä. bei sich haben. Das gilt auch, wenn diese Endungen im Nominativ nicht ausgesprochen werden:
Hans Sachs' Gedichte, Le Mans' Umgebung, Grass' Blechtrommel, Voß' Übersetzung, Ringelnatz' Gedichte, Càdiz' Hafen, Marx' Philosophie, das Leben Johannes' des Täufers, Maurice' Freundin, Amiens' Kathedrale (aber: die Gedichte des Hans Sachs, das Leben des Johannes)
2. Nicht als Auslassungszeichen, sondern zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph gelegentlich in folgenden Fällen gebraucht:
a) vor der Adjektivendung -sch:
die Grimm'schen Märchen (neben: die grimmschen Märchen)
der Ohm'sche Widerstand (neben: der ohmsche Widerstand)
b) vor dem Genitiv-s:
b) Andrea's Blumenecke (zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas)
Willi's Würstchenbude
Normalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt. Das gilt auch für Genitiv-s und Plural-s bei Initialwörtern und Abkürzungen:
Brechts Dramen
Hamburgs Reedereien
des Lkws, die GmbHs, B.s Dramen,
des Bds." © Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 26. Aufl. Berlin 2013 [CD-ROM]
Nach K16 2b wird in der Regel KEIN Apostroph gesetzt, außer zur Vermeidung von Missverständnissen (aber selbst da ist eine andere Lösung möglich: Andreas Blumenladen = der Blumenladen von Andrea, Andreas' Blumenladen = der Blumenladen von Andreas)
Dass man den Apostroph dennoch so häufig in Firmenbezeichnungen findet, macht ihn nicht besser -- nur sieht man ihn eben öffentlich.
Das Schild ist trotzdem gelungen.
Freundlich grüßt aus dem Neandertal
Claus Keller