Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Das ganze Thema rund um die Holzbearbeitung wird hier diskutiert. Die Grenzen sind hier deutlich weiter gezogen als im Handwerkzeugforum. Wenn Du nicht sicher bist, wo Dein Beitrag hingehört, ist er wahrscheinlich hier am besten aufgehoben.
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Rolf Richard
Beiträge: 3390
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Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Beitrag von Rolf Richard »


Seit Februar dieses Jahres - Übergangsfrist bis Dezember 2017 - müssen in bestimmten Räumlichkeiten sog. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in elektrischen Endverbraucherleitungen im Unterverteiler verbaut werden.

Zitat Wikipedia:

"In Deutschland sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung durch die aktualisierte DIN VDE 0100-420 seit Februar 2016 für verschiedene Raumnutzungen in Neubauten gefordert; es besteht eine Übergangsfrist bis 18. Dezember 2017.[4] Dies betrifft Endstromkreise mit Betriebsströmen bis zu 16 A, wenn diese Schlaf- oder Aufenthaltsräume in Heimen, Kindertageseinrichtungen oder barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2 versorgen. Gleiches gilt für Räume/Orte mit besonderem Brandrisiko (feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte mit brennbaren Baustoffen sowie Räume/Orte mit Gefährdung von unersetzbaren Gütern. Der Einsatz für alle übrigen Endstromkreise mit Betriebsströmen kleiner gleich 16 A wird empfohlen."

Eine Holzwerkstatt dürfte unter die Regelung fallen. Hat jemand Kenntnis, ob das auch für Altbestände gilt oder nur für Neubauten? Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben.

Gruss
Rolf

Peter.Leinen
Beiträge: 162
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 18:20

Re: Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Beitrag von Peter.Leinen »


Hallo Rolf,

so wie ich das verstehe, gilt das

- nur für Neubauten, die Übergangsfrist bezieht sich auf die Anwendung der neuen Norm auf projektierte Vorhaben, auf Altbestand nur dann wenn "wesentliche" Veränderungen vorgesehen sind
- nicht für Privathäuser (hier kann ich mich aber irren)

Viele Grüße
Peter


Rolf Richard
Beiträge: 3390
Registriert: Do 16. Mär 2017, 07:44
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Re: Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Beitrag von Rolf Richard »


Hallo Peter!


so wie ich das verstehe, gilt das
- nur für Neubauten, die Übergangsfrist bezieht sich auf die Anwendung der neuen Norm auf projektierte Vorhaben, auf Altbestand nur dann wenn "wesentliche" Veränderungen vorgesehen sind
- nicht für Privathäuser (hier kann ich mich aber irren)
Viele Grüße
Peter


Ich habe heute nachmittag mit einem Bauprojektleiter gesprochen. Der sagte mir, nach seiner Kenntnis wären Privathaushalte aussen vor. Da er damit aber wenig zu tun hat will er sich noch mit einem Baurechtskundigen kurzschliessen.

Für gewerbliche Einrichtungen gilt bindend eine Übergangsfrist bis zum 17.12 2017; offenbar unabhängig davon, ob etwas verändert wird oder nicht. Die Firma, bei der er arbeitet hat so ca. 50 Standorte und ist derzeit schwer am Umrüsten.

Ich denke, dass unsere Werkstatt auch so ausgerüstet sein sollte, auch wenn wir nichts gewerblich machen. Es ist zur eigenen Sicherheit. Wir hatten mal vor 25? Jahren so eine Situation, dass es in einer Verteilerdose anfing zu kokeln, weil sich Übergangswiderstände erhöht hatten. Die Schutzschalter hätten das verhindert (gabs aber vermutlich noch nicht?).

Gruss
Rolf

Torsten Mertinkat
Beiträge: 90
Registriert: Do 5. Nov 2015, 22:27

Re: Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Beitrag von Torsten Mertinkat »

[In Antwort auf #84663]
Hallo Rolf,

es ist richtig, was Du gelesen hast.
Die Gültigkeit beginnt am 1.2.2016 mit einer Übergangsfrist bis zum 18.12.2017.
Alle zwischen diesen Daten liegenden Anlagen können in beiden Normen geplant und errichtet werden (Übergangsfrist); ab dem 18.12.17 gilt dann nur noch die neue Norm.
Werden ab diesem Datum bestehende Anlagen verändert, müssen die Änderungen/ Erweiterungen nach der neuen Norm ausgeführt werden.
So etwas wie Bestandschutz wirst Du in keiner Norm finden; die Pflicht zur Nachrüstung habe ich so explizit nicht gefunden.
Ich würde neue Anlagen bereits jetzt nach neuer Norm planen, bzw. errichten und nicht auf das "Ablaufdatum" der alten Norm warten.
Im Zweifelsfall geh zum Elektriker Deines Vertrauens und lies die Norm nach. Leider darf man die Normen nicht kopieren oder an Dritte weitergeben.

Nachrüsten darfst Du natürlich; wenn Du möchtest...

Zu Deiner Frage 2, die Norm gibt da folgendes her: "Feuergefährdete Betriebsstätten sind gekennzeichnet durch Feuergefahren die sich ...z.B. in ... holzverarbeitenden Betrieben.. ergeben.
Die Einstufung in feuergefährdete Betriebstätten liegt in der Verantwortung des Betreibers/ nutzers der elektrischen Anlage."
Dazu kommt noch ein Verweis auf auf die VDS2033 "Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken" vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Da geht es um die Mengen und Arten von leichtentzündlichen Stoffen. Es ist auch die Rede von Holzspänen, Holzwolle etc. Die VDS2033 kannst Du im Netz finden.

Viele Grüße
Torsten



Torsten Mertinkat
Beiträge: 90
Registriert: Do 5. Nov 2015, 22:27

Re: Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Beitrag von Torsten Mertinkat »

[In Antwort auf #84663]
Hallo Rolf,

noch ein Satz dazu: Die Normen gelten für elektrische Anlagen.
Es wird nicht nach privat und gewerblich unterschieden.

Gruß Torsten

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